Ein Teil der bäuerlichen Waldbesitzer der Gemeinden Wallenhorst, Hollage, Lechtingen u.a., haben sich 1934 freiwillig zusammengeschlossen, um ihren Waldbesitz intensiver zu bewirtschaften und gegen Waldbrände und andere Beschädigungen zu schützen. Da dieser freie Zusammenschluss bei den an die Waldbesitzer gestellten Aufgaben nicht genügte, hat der Bauer Johann Vornholt aus Rulle, durch Schreiben vom 11.10.1937 den Antrag gestellt, für alle bäuerlichen Waldungen der Gemeinden Wallenhorst, Hollage, Lechtingen, Pye, Rulle, Haste, Haltern, Belm, Icker, Powe, Vehrte, Lüstringen und Gretesch, eine Waldgenossenschaft zu begründen. So wurde dann die Waldschutzgenossenschaft Belm-Rulle-Wallenhorst im Jahre 1938 aufgrund des §23 des Gesetzes, betreffend Schutzwaldungen und Waldgenossenschaften vom 06.07.1875, durch Mehrheitsentscheidung der Waldbesitzer gegründet. Sie umfasst die Forstgrundstücke der damaligen Gemeinden und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Inzwischen sind für die Tätigkeit der Genossenschaft die Vorschriften des Bundeswaldgesetzes vom 02.05.1975 (BGBI IS. 1037) maßgeblich.
Jeder Waldbesitzer in diesen Gemarkungen/Ortsteilen ist Pflichtmitglied in der Waldschutzgenossenschaft, da die Mitgliedschaft an die Waldfläche gebunden ist.
Die Waldschutzgenossenschaft Belm-Rulle-Wallenhorst ist ein Zusammenschluss von Privatwaldbesitzern, zur Abstimmung über die gemeinsame Bewirtschaftung der zugehörigen Waldstücke.
Die Mitglieder der WSG beteiligen sich daran, dass in den verstreut liegenden und oftmals kleinparzelligen privaten Waldbeständen eine nachhaltige und ökonomisch sinnvolle Bewirtschaftung zum Einsatz kommt.
©WSG Belm-Rulle-Wallenhorst. Alle Rechte vorbehalten.
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