Über die Waldschutzgenossenschaft Belm-Rulle-Wallenhorst

Was ist eine Waldschutzgenossenschaft?

Geschichte der WSG Belm-Rulle-Wallenhorst

Ein Teil der bäuerlichen Waldbesitzer der Gemeinden Wallenhorst, Hollage, Lechtingen u.a., haben sich 1934 freiwillig zusammengeschlossen, um ihren Waldbesitz intensiver zu bewirtschaften und gegen Waldbrände und andere Beschädigungen zu schützen. Da dieser freie Zusammenschluss bei den an die Waldbesitzer gestellten Aufgaben nicht genügte, hat der Bauer Johann Vornholt aus Rulle, durch Schreiben vom 11.10.1937 den Antrag gestellt, für alle bäuerlichen Waldungen der Gemeinden Wallenhorst, Hollage, Lechtingen, Pye, Rulle, Haste, Haltern, Belm, Icker, Powe, Vehrte, Lüstringen und Gretesch, eine Waldgenossenschaft zu begründen. So wurde dann die Waldschutzgenossenschaft Belm-Rulle-Wallenhorst im Jahre 1938 aufgrund des §23 des Gesetzes, betreffend Schutzwaldungen und Waldgenossenschaften vom 06.07.1875, durch Mehrheitsentscheidung der Waldbesitzer gegründet. Sie umfasst die Forstgrundstücke der damaligen Gemeinden und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. 

Inzwischen sind für die Tätigkeit der Genossenschaft die Vorschriften des Bundeswaldgesetzes vom 02.05.1975 (BGBI IS. 1037) maßgeblich.

Jeder Waldbesitzer in diesen Gemarkungen/Ortsteilen ist Pflichtmitglied in der Waldschutzgenossenschaft, da die Mitgliedschaft an die Waldfläche gebunden ist.

Vorzüge der Mitgliedschaft

  • Mit der Mitgliedschaft in der WSG Belm-Rulle-Wallenhorst entsteht ein verbindlicher Kooperationsvertrag zwischen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Osnabrücker Land, in der auch die WSG Belm-Rulle-Wallenhorst organisiert ist. Somit erhält jedes Mitglied eine kostenlose Beratung in allen forstwirtschaftlichen Fragen durch die zuständige Bezirksförsterei.

     
  • Forstwirtschaftliche / waldbauliche Maßnahmen werden auf Wunsch im Namen des Waldbesitzers durch die LWK Niedersachsen in Auftrag gegeben. In bestimmten Fällen werden Zuschüsse des Landes gewährt.

 

  • Durch die Mitgliedschaft kann jedes Mitglied bei Sammelbestellungen innerhalb der WSG Belm-Rulle-Wallenhorst z.B. günstige Konditionen bei der Beschaffung von Forstpflanzen und Zaunbaumaterial erwarten. Weiterhin ist der Wald mit der Mitgliedschaft waldbrandversichert.

     
  • Die Holzvermarktung erfolgt nach den Standards des PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes). PEFC ist die größte Institution zur Sicherstellung und Vermarktung nachhaltiger Waldbewirtschaftung durch ein unabhängiges Zertifizierungssystem. Die WSG Belm-Rulle-Wallenhorst ist PEFC zertifiziert. Die Mitgliedschaft sichert Ihrer Mandantin weiterhin einen erfolgreicheren Absatz des Holzes aufgrund der Bündelung von Holzmengen innerhalb der WSG Belm-Rulle-Wallenhorst zu.

     
  • Mit der Mitgliedschaft in der WSG Belm-Rulle-Wallenhorst ist jedes Mitglied gleichzeitig Mitglied im Waldbesitzerverband Niedersachsen, einem wichtigen forstpolitischen Organ Niedersachsens, der die forstpolitischen Interessen des Waldbesitzers gegenüber dem Staat vertritt. Der Waldbesitzerverband wirkt somit an der Gestaltung von Wald betreffenden Gesetzen mit.

 

Die Waldschutzgenossenschaft Belm-Rulle-Wallenhorst ist ein Zusammenschluss von Privatwaldbesitzern, zur Abstimmung über die gemeinsame Bewirtschaftung der zugehörigen Waldstücke.

 

Die Mitglieder der WSG beteiligen sich daran, dass in den verstreut liegenden und oftmals kleinparzelligen privaten Waldbeständen eine nachhaltige und ökonomisch sinnvolle Bewirtschaftung zum Einsatz kommt.

©WSG Belm-Rulle-Wallenhorst. Alle Rechte vorbehalten.

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